Gesamthochschule

Gesamthochschule
Ge|sạmt|hoch|schu|le 〈f. 19Verbindung aus wissenschaftl. Hochschule u. Fachhochschulen unter einheitlicher Verwaltung

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Ge|sạmt|hoch|schu|le, die (Hochschulw.):
Hochschule, die eine inhaltliche u. organisatorische Verbindung einer wissenschaftlichen u. einer pädagogischen Hochschule sowie unterschiedlicher Fachhochschulen darstellt.

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Gesamthochschule,
 
Hochschule, in der bisher selbstständige Institutionen des tertiären Bildungswesens (Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen) organisatorisch zusammengefasst werden, aber innerhalb der einzelnen Fachrichtungen nach Inhalt, Dauer und Abschluss unterschiedlicher Studiengänge anbieten. Im ehemaligen Bundesgebiet war die Gesamthochschule im Hochschulrahmengesetz des Bundes (seit 1976 in Kraft) als Ziel der Neuordnung des akademischen Bildungswesens vorgesehen, konnte sich aber als Regelinstitution nicht durchsetzen. Gesamthochschulen bestehen in Duisburg, Essen, Kassel, Paderborn, Siegen, Wuppertal und Hagen (Fernuniversität). Auch die Bundeswehruniversität in Hamburg und München sind als Gesamthochschule eingerichtet. Die Gesamthochschulen in Nordrhein-Westfalen führen seit 1980 die Bezeichnung Universität-Gesamthochschule. - In Österreich und der Schweiz gibt es keine Gesamthochschulen.
 
Durch das Konzept der Gesamthochschule sollte ein umfassendes Spektrum von Fächern in einem organisatorischen Verbund geschaffen und damit ein Höchstmaß an freier Wahl und Fortsetzung der Bildungsgänge ermöglicht, Kapazität und Effizienz der Hochschulen gesteigert sowie die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Studiengängen vergrößert werden.
 
 
G.n, bearb. v. U. Schreck-Offermann (41995, Bibliogr.).

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Ge|sạmt|hoch|schu|le, die (Hochschulw.): inhaltliche u. organisatorische Verbindung einer wissenschaftlichen u. einer pädagogischen Hochschule sowie unterschiedlicher Fachhochschulen (um eine größere Durchlässigkeit der Studiengänge zu erzielen, interdisziplinäres Arbeiten zu fördern u. die Verwaltung zu rationalisieren): Auf der Basis von Körperschaften des öffentlichen Rechts wird analog zur Gesamtschule eine G. gefordert (MM 6. 9. 68, 43); Die erste integrierte deutsche G. wurde im Oktober 1970 in Kassel eröffnet (FNP 11. 7. 96, 1).

Universal-Lexikon. 2012.

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